Eine Photovoltaikanlage anzuschaffen, bringt zahlreiche Vorteile mit sich und der selbst erzeugte Strom steht dem Haushalt sofort zur Verfügung. Es gibt zahlreiche Größen und ein breites verfügbares Leistungsspektrum. Doch eines haben sie alle gemeinsam: Selbstverständlich müssen bestimmte Fristen beim Anmelden eingehalten werden. Auch der Anschluss an das öffentliche Stromnetz muss durch geschultes Fachpersonal erfolgen und darf nicht einfach so selbst gemacht werden. Es ist also einiges zu beachten.

Jeder, der Interesse daran gefunden hat, eine Photovoltaikanlage sein Eigen zu nennen, stellt sich bei Überlegungen der Anschaffung die Frage bezüglich der Anmeldung der Anlage. Muss eine PV-Anlage gemeldet werden, wann muss dies erfolgen und ab welchem Ertrag ist es notwendig? Diese Fragen werden in diesem Beitrag geklärt. 

Muss eine PV-Anlage angemeldet?

Das Wichtigste vorweg: Eine PV-Anlage ohne Anmeldung zu betreiben ist im Jahr 2024 nur dann möglich, wenn diese nur zum Eigenbedarf genutzt wird. Diese Variante der Nutzung wird Insel-Variante genannt und darf nicht an das öffentliche Stromnetz angeschlossen werden!

Sobald eine Verbindung zum öffentlichen Stromnetz geschaffen wurde, ist die Registrierung im Marktdaten-Stammregister verpflichtend und die Anlage muss zwingend beim Netzbetreiber gemeldet werden. Hier sind die jeweilige Größe und der Ertrag vollkommen unerheblich. Jede Solaranlage, egal ob groß oder klein, muss angemeldet werden. 

Im Normalfall sind PV-Anlagen auf Eigenheimen mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden und dadurch muss auch das Finanzamt verständigt werden. Grund hierfür ist, dass PV-Anlagen in den meisten Fällen mit dem Stromnetz verbunden werden, selbst wenn keine Einspeisung erfolgt. Dies ist der Unterschied zu Inselanlagen, die nicht verbunden sind. Eine reine Inselanlage darf im Jahr 2024 ohne Anmeldung betrieben werden. 

Muss eine PV-Anlage angemeldet?

Wie viel Strom darf erzeugt werden ohne Anmeldung?

Für den Eigenverbrauch an Strom ohne Anmeldung besteht keine Obergrenze! Selbst die Größe der Photovoltaikanlage spielt keine Rolle, solange sie als Inselanlage genutzt wird. Es gilt jedoch zu beachten, dass laut den gesetzlichen Richtlinien jede Photovoltaikanlage anzumelden ist! Das bedeutet, dass ohne Meldung an die zuständigen Stellen eine Photovoltaikanlage nicht betrieben werden darf. 

Sobald die Meldung der installierten Leistung, der Standort der Anlage und andere relevante Daten übermittelt und angemeldet wurden, wird eine Anlage legal betrieben. Durch die Meldung der Photovoltaikanlage ist eine transparente und rechtmäßige Nutzung gewährleistet. Der Besitzer einer Photovoltaikanlage profitiert von diesen gesetzlichen Vorgaben. So können eventuelle Blackouts in öffentlichen Stromnetzen und weitere Gefahren reduziert werden. Ein weiterer Faktor ist, dass Ihre Anlage ohne Risiko betrieben wird und keine Gefahr für ihr Haus oder ihr Grundstück darstellt. 

Was passiert, wenn eine Photovoltaikanlage ohne Anmeldung betrieben wird?

Da eine Anmeldung in Deutschland von Rechtswegen vorgeschrieben ist, verstößt man gegen das Gesetz, wenn nicht angemeldet wird. Dieser Gesetzesverstoß führt dazu, dass rechtliche Konsequenzen zu erwarten sind.

Bereits ein kleines Balkonkraftwerk, welches unerlaubt, also ohne Anmeldung betrieben wird, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Empfindlich hohe Geldbußen von bis zu 50.000 Euro können erfolgen. Meist fallen diese Strafen jedoch deutlich geringer aus. In jedem Fall muss die Anmeldung erfolgen, um die Anlage rechtmäßig zu betreiben.

Welche Konsequenzen sind bei Nichtmeldung der PV-Anlage zu erwarten? 

Eine Konsequenz durch die Verstöße der Meldepflicht ist der Verlust der Einspeisevergütung. Auch die Förderung kann im schlimmsten Falle aberkannt werden. Außerdem kann die Stromnutzung eingeschränkt werden und Haftungsfragen entstehen lassen.

Die Bußgelder für die Nichtmeldung der Anlage liegen im vierstelligen Bereich. Des Weiteren sind Sie als Besitzer im Falle eines Schadens nicht versichert. Das bedeutet, dass Sie eventuell entstandene Kosten selbst tragen müssen! Sachschäden an Gebäuden, Fahrzeugen oder im schlimmsten Fall an Personen können sehr hoch ausfallen. 

Damit Probleme erst gar nicht entstehen, ist es am besten, die Photovoltaikanlage in jedem Fall anzumelden! 

Wo muss eine Photovoltaikanlage gemeldet werden?

Eine PV-Anlage muss nach der Inbetriebnahme bei der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Durch die Anmeldung werden die Anlage und der Betreiber registriert und im Marktstammdatenregister angeschlossen. Wird die PV-Anlage zusätzlich an das öffentliche Stromnetz angeschlossen, müssen zusätzlich dazu auch das Finanzamt und der jeweilige Netzbetreiber informiert werden. 

  • Bundesnetzagentur
  • Finanzamt
  •  Netzbetreiber

An folgenden Stellen muss die Meldung erfolgen?

Die Meldung bei den verschiedenen Stellen muss erfolgen. Hierbei müssen unbedingt die Fristen für die jeweilige Meldung eingehalten werden.

Diese sind:

  • bei der Bundesnetzagentur nach Inbetriebnahme der PV-Anlage innerhalb eines Monats
  • beim Netzbetreiber 8 Wochen vor der Installation zur Netzverträglichkeitsprüfung und innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme betreffend die Einspeisung
  • das Gewerbeamt jedoch nur bei Anlagen über 30 kWp
  • das Finanzamt innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme

Welche Kosten entstehen bei der Anmeldung der PV-Anlage?

Das Anmelden der Photovoltaikanlage selbst ist kostenlos. Es entstehen nur dann Kosten, wenn ein Fachunternehmen oder ein Steuerberater die Anmeldung für Sie durchführen. Diese beziehen sich jedoch nicht auf die Anmeldung selbst, sondern stellen den Arbeitslohn für die jeweils erbrachte Leistung dar. Kosten entstehen jedoch, wenn für die PV-Anlage ein Zweirichtungszähler benötigt wird! Der Zweirichtungszähler ist je nach vorhandenem Netzbetreiber ein- oder zweimal im Monat zu bezahlen.

Wie wird die Anmeldung einer PV-Anlage durchgeführt?

Photovoltaikanlagen-Besitzer haben die Möglichkeit, die PV-Anlage über das Internet anzumelden. Das Registrieren in der Marken-Stammdatenbank und die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur sind daher sehr einfach durchzuführen. Der Besitzer muss sich auf der Homepage nur registrieren und kann danach seine Anlage selbst registrieren. 

So funktioniert die kostenfreie Anmeldung Ihrer PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur:

Betreiber können ihre Photovoltaikanlage direkt über die Seite des Marktstammdatenregisters bei der Bundesnetzagentur registrieren. Dies ist in wenigen Schritten zu bewerkstelligen.

Zuerst müssen Sie als Betreiber oder als Betreiberin der PV-Anlage angemeldet werden. Nachdem Sie sich selbst registriert haben und als Person erfasst wurden, kann auch Ihre Photovoltaik- oder Solaranlage angemeldet werden.

Auf der Website sind Online-Hilfen vorhanden, die bei eventuellen Problemen helfen können. Die hohe Benutzerfreundlichkeit erleichtert die Anmeldung für jeden.

Folgende Daten werden beim Anmeldeprozess abgefragt:

  • die technischen Daten, die Nennleistung
  • der Standort der Anlage
  • die Kontaktdaten des Besitzers 

Eine persönliche Meldung ist bei der Bundesnetzagentur nicht notwendig. Hier besteht die Möglichkeit, bevollmächtigte Personen diese Aufgabe übernehmen zu lassen. In sehr vielen Fällen übernimmt der Fachbetrieb, der die Installation und Inbetriebnahme durchführt, ebenfalls die Anmeldung für Sie. Einzige Voraussetzung hierfür ist, dass die Online-Registrierung des Besitzers vorher erfolgt ist. Auch Ihr Steuerberater kann Ihnen eventuell bei der Anmeldung behilflich sein.

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