AGB der Grünerstrom GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen Grünerstrom GmbH

1.0 Allgemeines

Die Leistungen der Grünerstrom GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende
Bedingungen werden nicht anerkannt. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung des Auftrages durch Grünerstrom zustande.

2.0 Vertragsänderung

Grünerstrom GmbH ist zu Änderungen der Leistungsbeschreibung
berechtigt. Grünerstrom GmbH wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, erheblichen Lieferschwierigkeiten oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört, so
unterbleibt die Änderung. Im Übrigen bedürfen Änderungen der Zustimmung des Kunden.

3.0 Umfang der Leistungen

3.1 Der Umfang der Leistung ergibt sich aus der
Auftragsbestätigung.
3.2 Grünerstrom GmbH ist berechtigt, die zur Durchführung des Vertrags erforderlichen Leistungen durch Dritte ausführen zu lassen.

4.0 Zahlungsbedingungen / Rechnungsversand

4.1 Sämtliche Entgelte verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.2 Grünerstrom GmbH ist dabei berechtigt, dem Kunden Anzahlungs- und/oder Abschlagsrechnungen zu stellen. Insbesondere bei Auftragsbestätigung durch den Kunden, bei Materiallieferungen zum Kunden, bei Montagebeginn, bei Betriebsbereitschaft. Erfolgreicher Probelauf der Anlage unabhängig von der Inbetriebnahme durch den Energieversorger, können Anzahlungsrchnungen und/oder Abschlagsrechnungen von Grünerstrom GmbH erstellt werden und die entsprechenden Rechnungsbeträge vom Kunden gefordert werden. 4.3 Der Rechnungsversand erfolgt regelmäßig per E-Mail. Grünerstrom ist berechtigt, den Rechnungsversand auf dem Postweg vorzunehmen. Der Kunde erteilt hiermit seine Einwilligung, in den elektronischen Rechnungsversand. Elektronische Rechnungen werden dem Kunden per E-Mail im PDF-Format an die vom Kunden zum Zwecke des Erhalts bekannt gegebene E-Mail-Adresse übersandt. Der Kunde verpflichtet sich, die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass er die Rechnung vereinbarungsgemäß abrufen kann. Eine Änderung der für den elektronischen Rechnungsversand benannten E-Mail-Adresse wird der Kunde unverzüglich mitteilen. Im Falle einer fehlerhaften oder schuldhaft unterbliebenen Mitteilung über die Änderung der benannten E-Mail-Adresse erstattet der Kunde den durch die Adressermittlung entstandenen Schaden. Die elektronische

Rechnung gilt mit dem Eingang der E-Mail, der die elektronische Rechnung beigefügt ist, als zugegangen. Der Kunde kann die Zustimmung zu dem elektronischen Rechnungsversand jederzeit in Textform widerrufen.
4.4 Das Entgelt ist innerhalb von fünf Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist Grünerstrom GmbH berechtigt, nach vorheriger schriftlicher Zahlungserinnerung, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern, soweit es sich bei
dem Kunden um einen Verbraucher handelt, bzw. Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern, soweit es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher handelt. Kann Grünerstrom GmbH einen höheren Verzugsschaden nachweisen, ist Grünerstrom GmbH berechtigt diesen geltend zu machen. 4.5 Die Zahlung mit Wechsel ist unzulässig.
4.6 Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung
aufrechnen. Handelt es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher, so ist die Geltendmachung eines
Zurückbehaltungsrechts ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Kunden ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
4.7 Falls Umstände vorliegen, die eine Beeinträchtigung der Kreditwürdigkeit des Kunden oder der Zahlungsunfähigkeit des Kunden belegen und deshalb den Zahlungsanspruch von
Grünerstrom GmbH gefährden, kann Grünerstrom GmbH die Leistungen, bzw. Lieferungen von einer Vorauszahlung der Vergütung abhängig machen. Dies gilt auch, falls die Umstände zwischen Vertragsabschluss und Lieferung oder nach einer oder mehrerer Teillieferungen bekannt werden sollten. Falls der Kunde die Vorauszahlung ablehnt oder trotz Fristsetzung nicht leistet, ist Grünerstrom GmbH zum Rücktritt vom Vertrag und zum Schadensersatz berechtigt. Falls ein Insolvenzantrag über das Vermögen des
Kunden gestellt, bzw. das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, besteht ferner ein Rücktritts- und Schadenersatzrecht. 4.8 Grünerstrom GmbH ist berechtigt, den Rechnungsbetrag an einen Dritten abzutreten. Schuldbefreiende Zahlungen sind dann nur an diesen Dritten zu leisten. Grünerstrom wird den Kunden auf diesen Sachverhalt bei Rechnungslegung hinweisen.

5.0 Voraussetzungen für Montage- und Lieferleistungen Mitwirkungspflicht des Kunden

5.1 Die Bearbeitung des Auftrages beginnt nach schriftlicher Auftragserteilung durch den Kunden auf dem Angebotsformular von Grünerstrom GmbH.
5.2 Der Kunde hat auf seine Kosten dafür zu sorgen, dass die Montage, Aufstellung oder Inbetriebnahme vereinbarungsgemäß begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann.
5.3 Alle notwendigen Genehmigungen, Anzeigen, statische Überprüfung der Dachkonstruktion, etc., die für die Montage der Anlage notwendig sind, sind im Leistungsumfang nicht enthalten und sind Aufgabe des Kunden. Der Kunde versichert, dass oben
genannte Punkte vor Montagebeginn vorhanden sind. Grünerstrom kann einen entsprechenden Nachweis vom Kunden verlangen.
5.4 Der Kunde gestattet Grünerstrom GmbH und den von Grünerstrom GmbH beauftragten Dritten uneingeschränkten Zugang zum Montageort, soweit dies zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen erforderlich ist.
5.5 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Grünerstrom GmbH berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen.
5.6 Grünerstrom GmbH hat gegenüber den im Rahmen der zu erbringenden Leistungen von ihm beauftragten Dritten die alleinige und uneingeschränkte Weisungsbefugnis. Insbesondere hat der Kunde Änderungs- und Sonderwünsche ausschließlich mit Grünerstrom GmbH abzustimmen, nicht jedoch Dritten, insbesondere Subunternehmen gegenüber zu erklären.

6.0 Lieferfristen, Lieferverzug, Gefahrenübergang bei Materiallieferungen

6.1 Termine oder Fristen sind bindend. Sie werden zwischen Grünerstrom und Kunde sowohl schriftlich als auch mündlich vereinbart.
6.2 Werden zur Einhaltung von Fristen oder Terminen Mitwirkungshandlungen des Kunden nicht rechtzeitig von diesem vorgenommen, verlängern sich die Fristen um den Zeitraum der Behinderung. Das gilt nicht, wenn Grünerstrom die Verzögerung zu vertreten hat. Termin- und Fristvereinbarungen stehen unter dem Vorbehalt, dass Lieferanten oder Kooperationspartner von Grünerstrom GmbH ihrerseits eingegangene Verpflichtungen erfüllen. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder bei Grünerstrom
oder dessen Lieferanten eintretende sonstige nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen, Krieg, Naturkatastrophen, Aufruhr, Unterbrechung des Transportwesens, Engpässe in der Lieferanten kette, Schiffbruch, Streik, Aussperrung, Beschlagnahme, Blockade, Feuer, behördliche Anordnungen oder Pandemien), die Grünerstrom GmbH ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder
innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die unter 6.1. dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten, sofern entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten führen. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt. Dies gilt auch bei von Grünerstrom GmbH beauftragten Dritten oder deren Auftragnehmer.
6.3 Grünerstrom GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Verzug auf einer von Grünerstrom zu vertretenden, vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.
6.4 Bei reiner Materiallieferung ist der Gefahrenübergang ab den Lagern von Grünerstrom GmbH bzw. der von Grünerstrom GmbH beauftragten Lieferanten. Die Versandart wird von Grünerstrom gewählt, bzw.
durch den von Grünerstrom GmbH beauftragten Lieferanten. Eine Versicherung wird von Grünerstrom GmbH nur auf Wunsch des Käufers und gegen Berechnung der Versicherungsgebühr abgeschlossen. Eine etwaige Gutschrift des Schadens erfolgt erst dann, wenn Grünerstrom die Deckung durch die Versicherungsgesellschaft erhalten hat. Weitere Verpflichtungen werden von Grünerstrom GmbH nicht übernommen.
7.0 Eigentumsvorbehalt
7.1 Das Eigentum an allen Komponenten geht erst mit der vollständigen Zahlung des Entgelts auf den Kunden über. Bis zur vollständigen Zahlung des Entgelts behält sich Grünerstrom das Eigentum an den Komponenten vor.
7.2 Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Grünerstrom GmbH berechtigt, vom Vertrag

7.0 Eigentumsvorbehalt

7.1 Das Eigentum an allen Komponenten geht erst mit der vollständigen Zahlung des Entgelts auf den Kunden über. Bis zur vollständigen Zahlung des Entgelts behält sich Grünerstrom das Eigentum an den Komponenten vor.
7.2 Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Grünerstrom GmbH berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten und die Komponenten herauszuverlangen. Kosten für die Demontage oder Ablieferung und für technische Veränderungen, die durch die Montage bedingt waren oder auf Wunsch des Kunden erfolgt sind, trägt der Kunde selbst.
7.3 Wird die von Grünerstrom GmbH gelieferte Vorbehaltsware mit in fremden Eigentum stehender Ware verarbeitet oder verbunden,
steht Grünerstrom das Eigentum an der neuen Sache in dem Teil zu, der dem Rechnungswert der Ware im Verhältnis zum Wert der
neuen Sache zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung entspricht. Erwirbt der Käufer kraft des Gesetzes das Alleineigentum an der neuen Sache durch Verarbeitung oder Verbindung, ist Grünerstrom GmbH das Miteigentum an der neuen Sache nach dem verhältnis unseres Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der entsandenen neunen Sache zum Zeitpunkt der verarbeitung oder Verbindung überträgt und diese unentgeltlich für uns verwahrt.
7.5 Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Komponenten untersagt. Die Weiterveräußerung der Komponenten ist dem Kunden nur gestattet, wenn er nicht in Verzug ist. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund
(Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Komponenten entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt Sicherungshalter in vollem Umfang an Grünerstrom ab. Grünerstrom GmbH ermächtigt den Kunden widerruflich, die von Grünerstrom GmbH abgetretenen Forderungen für Rechnung von Grünerstrom GmbH im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
7.6 Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter wird der Kunde auf das Eigentum von Grünerstrom GmbH hinweisen und Grünerstrom GmbH unverzüglich schriftlich benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Grünerstrom GmbH die im Zusammenhang mit der Durchsetzung unserer Eigentumsrechte entstehenden gerichtlichen oder
außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.

8.0 Abnahme

8.1 Die Abnahme erfolgt durch den Kunden bei Betriebsbereitschaft der Anlage (vergl. Ziffer 4.2).
8.2 Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Anlage nicht innerhalb einer ihm von Grünerstrom GmbH gesetzten angemessenen Frist abnimmt, obwohl der Kunde dazu verpflichtet ist. Grünerstrom GmbH kann sich bei der Durchführung der Abnahme und Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls von Grünerstrom beauftragten Dritten vertreten lassen. Die Abnahme gilt gleichfalls als erfolgt, wenn die Anlage vom Kunden vorbehaltlos in Gebrauch genommen worden ist.
8.3 Über die Abnahme ist ein Protokoll zu fertigen, das von beiden Vertragspartnern zu unterzeichnen ist.

9.0 Gewährleistung für Mängel haftet Grünerstrom GmbH wie folgt:

9.1 Der Kunde hat Sachmängel unverzüglich, nachdem er von den Mängeln Kenntnis erlangt hat, schriftlich zu rügen.
9.2 Weist die Anlage bei Abnahme einen Mangel auf, ist
Grünerstrom GmbH zunächst zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist berechtigt.
9.3 Der Kunde kann nach Fehlschlagen der Nacherfüllung nach Setzen einer angemessenen Nachfrist – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche gem. Ziffer 11 – vom Vertrag
zurücktreten oder die Vergütung angemessen mindern.
9.4 Der Kunde darf die Anlage während der Gewährleistungsfrist nur durch eine qualifizierte Fachfirma warten und instand halten. Der Kunde stellt sicher, dass Unbefugte keinen Zugang zu den Anlagenkomponenten haben.
9.5 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind natürliche Abnutzung, Schäden infolge unsachgemäßer oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel und Nichtbeachtung von Betriebsanweisungen. Das Gleiche gilt bei Schäden, die durch Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Käufers oder von Grünerstrom nicht eingeschalteter Dritter entstehen.
9.6 Unabhängig von den Gewährleistungsansprüchen gewähren die Hersteller eine Garantie gemäß den jeweiligen Herstellerangaben
aufgrund eines selbstständigen Garantievertrages. Soweit die Hersteller eine Garantieleistung an Grünerstrom GmbH erbringen, wird Grünerstrom GmbH daraus entstehende Ansprüche an den Kunden abtreten. 

10.0 Vertragsrücktritt 

10.1 Bei Preiserhöhungen der Zulieferer für die in unserem Angebot enthaltenen Einzelkomponenten, soweit diese Preiserhöhung insgesamt 10 % des ursprünglichen, bei Abgabe des Angebots angegebenen Preises, bezogen auf das Gesamtangebot
ausmachen.
10.2 Bei Lieferverzögerungen der Zulieferer um mehr als 3 Monate gegenüber dem im Angebot enthaltenen Liefertermin.10.3 Soweit Grünerstrom vom Vertrag zurücktritt, hat Grünerstrom dem Kunden auf dessen Verlangen einen geeigneten Beleg zum Nachweis der Rücktrittvoraussetzungen nach Maßgabe der Ziffern
1 und 2 vorzulegen. Darüber hinaus werden jegliche Schadenersatzanforderungen, die aus Lieferverzögerungen im Sinn von Ziffer 10.2 resultieren, ausgeschlossen.

11.0 Schadensersatzansprüche

11.1 Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus
dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit Grünerstrom GmbH den Schaden leicht fahrlässig verursacht hat. Dies gilt auch für mittelbare und unmittelbare Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn und Einnahmeausfall. 11.2 Soweit eine Grünerstrom GmbH Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Angestellten von Grünerstrom GmbH, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
11.3 Bei ungerechtfertigtem Rücktritt des Kunden ist Grünerstrom GmbH berechtigt, Schadensersatz in Höhe der bis zum Zeitpunkt erbrachten Leistung zu verlangen.

12.0 Werbung, Referenz

Grünerstrom GmbH ist berechtigt, die installierte Anlage sowie das Objekt des Kunden vor und nach Fertigstellung der Anlage kostenlos zu fotografieren und dieses Bildmaterial für Werbezwecken zu nutzen. So darf die Anlage als Referenz, unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzgesetze genannt und gezeigt werden.

13.0 Abschluss eines Stromliefervertrages zur Einspeisung der elektrischen Energie

Für die Einspeisung der elektrischen Energie in das Netz des
örtlichen Netzbetreibers ist ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem örtlichen Netzbetreiber erforderlich, dessen Abschluss dem Kunden obliegt. Grünerstrom GmbH haftet nicht für Verluste, die durch eine verzögerte Inbetriebnahme durch den Stromnetzbetreiber an das öffentliche Stromnetz erfolgen. Dies gilt auch, wenn die Anlage nicht in Betrieb genommen werden kann, insbesondere weil das
öffentliche Stromnetz nicht die erforderlichen Voraussetzungen
erfüllt oder sonstige Gründe vorliegen, auf die Grünerstrom keinen oder nur bedingten Einfluss hat.

14.0 Schlussbedingungen

14.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages.
14.2 Treten während der Vertragsdauer Umstände ein, welche die technischen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Auswirkungen dieses Vertrages so wesentlich berühren, dass Leistung und Gegenleistung nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen,
so kann jeder Vertragspartner eine Anpassung des Vertrages an die geänderten Bedingungen verlangen.
14.3 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

15.0 Gerichtsstand und anwendbares Recht

15.1 Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Grünerstrom GmbH, derzeit in Magdeburg. 15.2 Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, dass für den Sitz der Grünerstrom GmbH örtlich zuständig ist. Grünerstrom GmbH ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.15.3 Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.

Aktualisiert: 01.07.2023