Seit Anfang des Jahres 2024 besteht wieder die Möglichkeit, eine Solarförderung zu beantragen. Bereits im letzten Jahr existierten solche Fördermaßnahmen. Die Bedingungen für das neue Förderprogramm sind dem Förderprogramm aus dem Jahr 2023 ziemlich ähnlich. Hierfür steht ein Förderprogramm der KFW Bank zur Verfügung.

Die neue KfW Solarförderung 442 bietet die Möglichkeit, bei der Anschaffung verschiedener Solarelemente Förderungen zu erhalten. Hierbei geht es genauer gesagt um die Förderung von Solaranlagen, Speichermodulen und Ladestationen. Es können fallbedingt bis zu 10.200 Euro KFW Solarförderung erhalten werden.

Wichtig hierbei zu beachten ist jedoch der Anschaffungszeitraum und der Zeitraum, in welchem die Förderung beantragt wurde. Der Förderantrag ist stets vor der Anschaffung zu stellen. Das bedeutet, dass zum Beispiel die geplante Solaranlage erst nach der Genehmigung Ihres persönlichen Antrages zur Förderung gekauft wird.

Diese Tatsache schließt jedoch das vorherige Einholen diverser Angebote nicht aus. Nur mit dem Kauf selbst müssen Sie bis zur Genehmigung der Förderung warten. Die Förderung gilt nur bis zu dem Zeitpunkt, an welchem die Fördermittel erschöpft sind. Außerdem hat nicht jeder Antragsteller automatisch eine Zusage zu erwarten. Das Recht auf die Zusage der Förderung für Solaranlagen besteht nämlich nicht.

Solarförderung in Deutschland

Die KfW Solarförderung 442 und Elektroautos

Die Bedingungen für die KfW Solarförderung sind wie bereits erwähnt, ähnlich den Bedingungen aus dem Jahr 2023. 

Von der KfW wurde und wird im Rahmenprogramm “Solarstrom für Elektroautos” weiterhin folgendes gefördert:

  • die Anschaffung eines Solarstromspeichers mit mindestens 5 kWh Speicherkapazität
  • die Anschaffung einer Photovoltaikanlage die eine Spitzenleistung von mindestens 5 kWp 
  • die Anschaffung einer Ladestation mit einer Mindestleistung von 11 kWh
  • die Anschaffung einer gesamten Anlage inklusive aller notwendigen Installationsarbeiten

Die Voraussetzungen für die Solarförderung 2024

Die Förderung ist zudem an einige Bedingungen geknüpft. Dies soll gewährleisten, dass die Fördermittel auch dem Verwendungszweck zukommen, für den sie angedacht sind.

Diese Bedingungen für die Förderung sind:

  • die Anschaffung einer neuen Photovoltaik Anlage, eines Stromspeichers und einer Ladestation in fabrikneuem Zustand
  • der Besitz eines Elektroautos (es darf kein Hybridfahrzeug sein) oder aber eine Zulassung eines Elektrofahrzeuges auf eine im Haushalt lebende Person. Des Weiteren die Bestellung eines Elektrofahrzeuges zum Zeitpunkt des Antrages auf Förderung. Hier gilt zu beachten, dass, wenn ein Elektroauto geleast wird, der Leasingvertrag mindestens 12 Monate läuft. Firmen oder Dienstautos fallen nicht unter die Voraussetzungen einer Förderung. 
  • das Wohnhaus oder Gebäude besteht bereits und es wird vom Antragsteller bewohnt

Kein Zuschuss wird gewährt:

  • für nicht Privatpersonen
  • für ausschließlich vermietete Objekte
  • für Neubauten vor dem Einzug 
  • für Maßnahmen bei Zweitwohnsitzen
  • für Unternehmen
  • für Eigentumswohnungen 
  • für Wochenend- oder Ferienhäuser
  • wenn eine mehrfache Förderung eines Gebäudes mit diesem Zuschuss stattfinden würde 

Bei der Solarförderung 2024 entfällt die Mehrwertsteuer

Wird ein Antrag auf Solarförderung 2024 gestellt, so entfällt auch im Jahr 2024 wieder die Mehrwertsteuer für Photovoltaikanlagen. Das bedeutet, dass man 19 Prozent Solarförderung erhält und selbst grünen Strom erzeugen kann. Der Abzug der Mehrwertsteuer erfolgt automatisch und es ist kein zusätzlicher Antrag zu stellen, um diese zu erhalten.

Anbieter berücksichtigen somit den Entfall der Mehrwertsteuer schon bei der Angebotserstellung. Des Weiteren sind hier alle Kosten für die Anlage wie zum Beispiel die Planung bis hin zur Inbetriebnahme der Anlage enthalten. Nur Privatpersonen sind förderberechtigt.

Welche Komponenten werden gefördert?

Im Folgenden eine Übersicht über die förderungswürdigen Komponenten der Solarförderung:

  • Wechselrichter
  • Unterkonstruktionen
  • Photovoltaik Module
  • die Lieferung
  • die Montage 
  • der Anschluss
  • die Inbetriebnahme
  • der Austausch von defekten Komponenten
  • eine notwendige Erneuerung oder eine Erweiterung des bereits bestehenden Zählerschrankes

Was ist von der Förderung ausgeschlossen?

Einige Dinge sind jedoch auch von der Solarförderung 2024 ausgeschlossen:

  • Power to heat Komponenten, zum Beispiel ein durch solar gesteuerter Heizstab
  • Reparaturmaßnahmen
  • Wallboxen

Wie wird die Solarförderung beantragt?

Die Solarförderung 2024 zu beantragen ist gar nicht so schwer und in einigen Schritten erledigt. Wir zeigen Ihnen in wenigen Schritten, wie bei der Beantragung vorzugehen ist.

Die Vorgangsweise der Beantragung der Solarförderung

  • Die Förderung beantragen

Bevor die Photovoltaikanlage, ein Stromspeicher oder eine Ladestation bei meinem Händler bestellt wird, ist die Förderung zu beantragen. Die kann sehr einfach online durchgeführt werden, sie gelangen über das Kundenportal “Mein KfW” auf der Webseite der Bank zu den Förderanträgen. Dieses Portal steht übrigens bereits seit dem 29.03.2023 für Anträge zur Verfügung. 

  • Die Umsetzung des Vorhabens 

Erfolgt die Zusage für die Solarförderung 2024, können die Photovoltaikanlage, der Stromspeicher und eine Ladestation bestellt werden. Nach dem Kauf erfolgen die ebenfalls geförderten Schritte der Installation und Inbetriebnahme der Anlage.

  • Nachweise erbringen und die Förderung erhalten

Ab März 2024 können die Nachweise vorgelegt werden und die Förderungen werden entsprechend ausbezahlt. Hierzu muss die Identität nachgewiesen werden. Bevorzugt wird hier ein Schufa-Identitätscheck als Nachweis. 

Wurde die Identität erfolgreich nachgewiesen, so kommt die Aufforderung, die Projektdurchführung zu bestätigen. 

Diese Bestätigung erfolgt ebenfalls online und in wenigen Schritten:

  •  Das Kundenportal “Meine KfW” aufrufen und die Daten der Photovoltaikanlage, den Stromspeicher oder die Ladestation eintragen.
  • Danach erfolgt die Bestätigung, dass das Vorhaben ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
  •  Falls erforderlich, können die Rechnungen der gesamten Kosten hochgeladen werden. Falls ein Elektroauto bereits vorhanden ist, kann es erforderlich sein, die Zulassung oder einen Leasingvertrag für dieses Fahrzeug anzuschließen. 
  • Wurden alle Angaben überprüft, erfolgt die Auszahlung der Förderung auf Ihr Konto.

Die Solarförderung ist gegebenenfalls nicht mit anderen Förderungen kombinierbar

Bei der KfW Solarförderung gilt es zu beachten, dass diese gegebenenfalls nicht mit anderen Förderungen kombiniert werden kann. Die Solarförderung besteht aus leistungsabhängigen Pauschalbeträgen und es müssen hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

So wird zum Beispiel eine Förderung für eine Photovoltaikanlage nur dann gewährt, wenn diese mindestens 5 kWp Leistung erbringt. Ein Solarspeicher wiederum muss ebenfalls eine Mindestleistung von 5 kWp aufweisen, um förderwürdig zu sein. Handelt es sich um eine Ladestation, so muss dieser eine Leistung von mindestens 11 kW aufweisen. Durch diese Voraussetzungen ist eine Kombination der Förderung mit anderen Finanzierungen nicht durchführbar. 

Wie hier ersichtlich ist, ist die Beantragung einer Solarförderung und der Ablauf bis zum Erhalt der Förderung nicht allzu schwer durchzuführen. Der Wechsel auf grünen Strom ist daher nicht nur einfach, sondern durchaus empfehlenswert. Nehmen auch Sie die Förderung in Anspruch und profitieren Sie von den Ihnen gewährten Vorteilen.

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