Photovoltaikanlagen sind auf dem Vormarsch, denn sie bieten zahlreiche Vorteile für Immobilienbesitzer. Sie ermöglichen es, den erzeugten Strom selbst zu nutzen und somit ein gewisses Maß an Unabhängigkeit zu erzielen und selbstverständlich Stromkosten zu sparen. Komplettsysteme mit einem integrierten Speicher sorgen dafür, dass noch mehr der erzeugten Energie genutzt werden kann. Mit den Anschaffungskosten einer PV-Anlage tun sich viele Hausbesitzer jedoch nach wie vor schwer. Dementsprechend gibt es verschiedene Fördermaßnahmen wie beispielsweise Kredite der KFW-Bank, um die Anschaffung entsprechender Solaranlagen noch mehr Attraktivität zu verleihen.
Seit einem Jahr ist der Kauf einer Photovoltaikanlage im Rahmen der Solarförderung steuerfrei. Das bedeutet, dass keine Mehrwertsteuer mehr zu bezahlen ist, wenn PV-Anlagen und entsprechende Speicher angeschafft und montiert werden. Bis zum Jahr 2023 wurden 19 Prozent Mehrwertsteuer auf den Kauf von PV-Anlagen angerechnet. Ein weiterer Faktor, der im Jahr 2023 eingetreten ist, ist die Befreiung der Einspeisevergütung von der Einkommensteuer. Auslöser hierfür ist das neue Jahressteuergesetz, das mit 01.01.2023 in Kraft getreten ist. Das Bundesfinanzministerium hat zusätzlich bestätigt, dass diese Steuerfrei-Regelung in den nächsten Jahren bestehen bleiben wird.
Die neue Regelung ist für Käufer einer Photovoltaikanlage in den Jahren 2033 und 2024 sehr vorteilhaft. Durch den Wegfall der Steuer können alle Besitzer einer PV-Anlage profitieren, auch wenn schon im Jahr 2023 eine PV-Anlage gekauft wurde. Dies gilt jedoch nur bis zu einer bestimmten Anlagengröße und Leistung und auch nur für bestimmte Personengruppen. Im folgenden Beitrag erfahren Sie mehr darüber.
Ersparnis bei PV-Anlagen: Wegfall der Mehrwertsteuer 2023/24
Wird oder wurde seit 2023 in eine PV-Anlage investiert, so konnte und kann man diese um ganze 19 Prozent günstiger erwerben. Grund hierfür ist der Wegfall der Mehrwertsteuer beim Kauf von PV-Anlagen. Somit haben Käufer die Möglichkeit, eine PV-Anlage mit einem Steuersatz von 0,0 Prozent zu erwerben.
Voraussetzung hierfür ist, dass diese Anlage nur bis zu maximal 30 kWp erzeugt. Dies betrifft jedoch die Einkommenssteuer und nicht die Mehrwertsteuer. Ist die PV-Anlage größer und leistet mehr als 30 kWp, prüft das Finanzamt die Befreiung von der Mehrwertsteuer. Dies trifft auf alle PV-Anlagen zu, die privat installiert werden. Eigenheimbesitzer und Privatpersonen profitieren davon, doch was dürfen Gewerbetreibende erwarten? Gewerbetreibende dürfen sich ebenfalls freuen, es darf sich jedoch beim Kaufzeitpunkt der Solaranlage nicht um ein Kleingewerbe gehandelt haben. Die Mehrwertsteuer wird unter den gleichen Bedingungen zurückerstattet, das Installationsdatum darf jedoch erst ab Anfang 24 datiert sein.
Gleichzeitig gilt dies auch für die beliebten Stecker – oder Balkonanlagen. Maßgeblich für den Wegfall der Steuer ist jedoch nicht das Datum auf der Rechnung, sondern das Datum, an dem die Anlage installiert wurde. Ist die PV-Anlage also 2022 gekauft und 2023 installiert worden, gilt dies ebenfalls.
Zusätzlich wurde auch der Kauf von Batteriespeichern für PV-Anlagen von der Mehrwertsteuer befreit. Das bedeutet, dass bei einer Nachrüstung einer PV-Anlage mit einem Speichermodul keine Mehrwertsteuer bezahlt werden muss! Es profitieren also auch diejenigen, die bereits über eine Solaranlage verfügen und diese mit einem Batteriespeicher nachrüsten. Auch an dieser Stelle gilt wieder das Installationsdatum und nicht das Rechnungsdatum.
Wie kann die bereits bezahlte Mehrwertsteuer zurückgeholt werden?
Dadurch die Mehrwertsteuer nicht berechnet werden darf, muss sie nicht zurückgeholt werden! Wird bei der Kontrolle der Rechnung festgestellt, dass der Händler die Mehrwertsteuer berechnet hat, ist dieser verpflichtet, diese zu retournieren. Es ist daher empfehlenswert, die Rechnung sofort zu überprüfen und falls eine Mehrwertsteuer aufgeführt ist, den Händler darauf aufmerksam zu machen. Doch wie sieht es aus, wenn der Kauf 2022 getätigt und die Inbetriebnahme 2023 erfolgt ist?
Kann die Mehrwertsteuer für das Jahr 2022 zurückgefordert werden?
In den Jahren 2023/24 ist der Kauf von PV-Anlagen Mehrwertsteuer frei. Was aber, wenn eine PV-Anlage Ende 2022 gekauft und im Jahr 2023 installiert wurde? Hat der Käufer in diesem Fall keinen Anspruch? Oder besteht die Möglichkeit, die Mehrwertsteuer vom Finanzamt retourniert zu bekommen?
Im Jahr 2023 bestand die Möglichkeit, mittels Steuererklärung beim Finanzamt die Mehrwertsteuer zurückerhalten zu können. Mittlerweile ist jedoch die Frist für eine Steuererklärung 2022 ausgelaufen. Diese Möglichkeit besteht daher nicht mehr!
Die Befreiung der Mehrwertsteuer auf den Kauf einer PV-Anlage gilt erst ab Beginn 2023! Hierfür ist übrigens kein gesonderter Antrag notwendig, sondern die Mehrwertsteuer entfällt automatisch.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit die Mehrwertsteuer nicht berechnet wird?
Eine der wichtigsten Voraussetzungen ist, dass eine PV-Anlage nicht mehr als 30 kWp Leistung erbringen darf. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die PV-Anlage auf oder in der Nähe eines Gebäudes installiert werden muss.
Gebäude, die hierfür infrage kommen, sind:
- Wohngebäude
- Gebäude, die durch öffentlich-rechtliche Körperschaften genutzt werden
- Gebäude von Personenvereinigungen, Körperschaften, die zu mildtätigen, gemeinnützigen oder kirchlichen Zwecken benutzt werden
Achtung! Eine PV-Anlage steht nur dann mit einem Gebäude in Verbindung, wenn diese am Gebäude selbst oder auf dem Grundstück des Gebäudes installiert wird. Eine PV-Anlage kann daher auch im Garten, auf dem Garagendach, einem Gartenschuppen oder auch auf der Einfriedung des Grundstücks angebracht werden.
Mehrwertsteuerbefreiung 2023
Es gilt zu beachten, dass die Mehrwertsteuerbefreiung nicht rückwirkend geltend gemacht werden kann. Das bedeutet, dass für den Kauf einer PV-Anlage im Jahr 2032 keine Rückerstattung der Mehrwertsteuer erfolgt. Ist die PV-Anlage jedoch im Jahr 2022 gekauft worden und die Installation wurde erst im Jahr 2023 durchgeführt, besteht die Möglichkeit, die Mehrwertsteuer beim Steuerausgleich 2023 geltend zu machen.
Der Entfall der Mehrwertsteuer für PV-Anlagen gilt seit dem 01.01.2023. Um die Mehrwertsteuer nicht bezahlen zu müssen oder zurückzuerhalten, ist das Datum der Installation maßgeblich!
Zusätzlicher Bonus für Besitzer einer PV-Anlage
Jeder Besitzer einer PV-Anlage erhält seit dem Jahr 2023 einen weiteren Bonus. Seit dem 01.02.2023 entfällt ebenfalls die Einkommensteuer auf die Einspeisungsvergütung. Dadurch muss der in das öffentliche Stromnetz eingespeiste Strom nicht mehr versteuert werden!
Das gilt für alle PV-Anlagenbesitzer, deren PV Anlage nicht mehr als kWp erzeugt. Durch diese großzügige Auslegung sind fast alle privaten Photovoltaikanlagen betroffen.
Positiv für die PV-Anlagen Besitzer ist, dass diese Regelung für alle PV Anlagen gilt. Es ist egal, wann die Anlage installiert wurde und die Einspeisung in das öffentliche Netz begann. Seit Inkrafttreten der Regelung gilt dies für alle Besitzer einer PV-Anlage, die Strom Einspeisen.
Zusätzlich wurde durch das Jahressteuergesetz 2022 festgelegt, dass ab dem Jahr 2022 rückwirkend die Einkommensteuer für die Einspeisung entfällt. Daher sind alle Erträge, die seit dem Jahr 2022 erlangt wurden, einkommensteuerfrei.